Abmahnung wegen Platz 1 bei Google

Das Thema Abmahnungen im Internet war öfers schon mal skurril, aber aktuell gibt es einen neuen Fall, der einen neuen Höhepunkt setzen dürfte: Volker Bellendorf, der sich als Suchmaschinenenoptimierer bezeichnet, mahnt die Personensuchmaschine Yasni ab. Soweit, so gut. Das wäre ja noch nicht mal so spannend, da es doch häufiger vorkommt. Was die ganze Aktion zu etwas besonderem macht, ist der Hintergrund: es geht um eine gezielte Marktbehinderung, weil Yasni bei Google mit den Begriffen Volker Bellendorf Shopbetreiber auf Platz 1 bei Google erscheint. Als Begründung für die Abmahnung wird in dem veröffentlichten Schreiben der beauftragten Rechtsanwälte folgendes genannt:

Dass dieses Verhalten rechtswidrig ist, werden wir sicherlich nicht vertieft diskutieren müssen.

Yasni hat reagiert und die betreffenden Seiten mittels Eintrag in der robots.txt gesperrt. Google zeigt diese zwar weiterhin (Platz 1) an, aber der Aufruf der Links führt dann zu einem 404er-Fehler.

Man kann zu den Personensuchmaschinen stehen wie man will und auch ich lasse mich regelmässig von Yasni informieren, was über mich doch angezeigt wird. Das Wettbewerbsrecht und das Urhebergesetz sind sehr wichtige Gesetze und wenn der Verdacht besteht, dass hiergegen verstossen wird, dann muss sich damit auch ein Gericht beschäftigen. Aber Platz 1 bei Google als Tatbestand nutzen zu können, erscheint mir nicht nur kurios, sondern sehr gefährlich. Eine Flut von Abmahnungen und Klagen würde sicherlich folgen. Ich bin sehr gespannt, wie dieses Thema weitergeht und zu welchem Ergebnis es führen wird!

Quelle: Personensuche

P.S. Entgegen meiner sonst üblichen Vorgehensweise habe ich die Links zu den beiden betreffenden Parteien mit nofollow belegt. Ich bin zwar grundsätzlich für eine „offene“ Verlinkung, aber hin und wieder muss man nicht alles unterstützen 🙂

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