Auf dem Weg von der analogen Unterschrift zur elektronischen Signatur?

Die wenigsten verschicken heute noch Briefe und Unterlagen per papierhafter Post, der Großteil der schriftlichen Kommunikation wird inzwischen per eMail, Messenger wie WhatsApp oder direkt im Internet abgewickelt. Begriffe wie eCommerce, eGouvernment und das papierlose Büro deuten auf eine vollständige digitale Abwicklung von Prozessen hin. In vielen Bereichen hat die Digitalisierung bereits wesentliche Teile der täglichen Aktitvitäten erreicht. Sei es das Bezahlen von Rechnungen via Onlinebanking (wer erinnert sich überhaupt noch an das früher häufig genutzte Medium eines Schecks zur Bezahlung?), das Bestellen von Tickets für Konzerte oder Reisen, die Beantragung von Finanzierungen bei der Bank oder der Einkauf von Haushaltsgegenständen oder Bekleidung im Online-Shop. Man könnte also meinen, dass die handschriftliche Unterschrift inzwischen ausgedient hat und durch elektronische Signaturen oder sogar eine Digitale Unterschrift App ersetzt wurde. Doch weit gefehlt, die Realität sieht anders aus.

Ein typisches Beispiel sind die Logistik- und Postunternehmen wie die Deutsche Post AG: der Empfang von Sendungen wird in der Regel durch die handschriftliche Unterzeichnung auf einem Display quittiert, wobei die Unterschrift dann in digitaler Form als Bilddatei abgespeichert wird. Rechtlich ist diese Vorgehensweise einer elektronischen Unterschrift aber vollkommen unsicher, da deren rechtliche Relevanz massiv eingeschränkt ist, wie man den Aussagen von Herrn Rechtsanwalt Harald Rotter (Deutscher Anwaltverein) gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk bei der Frage nach der Prüfbarkeit dieser Form von Unterschriften entnehmen kann:

Das ist ja völlig aussichtslos bei diesen digitalen Unterschriften. Das waren vom Sachverständigen her sehr aufwändige Verfahren. Wo sehr sorgfältig mit – ich sage jetzt mal – Bruchteilen von Millimetern gearbeitet wurde und der Sachverständige dann zu dem Ergebnis kam, dass die Unterschrift mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Beklagten stammte.

Das Einscannen der handschriftlichen Unterschrift als Bilddatei ist also weder fälschungssicher noch rechtssicher um eindeutige Willensbekundungen erklären zu können. Der Gesetzgeber hat im Juli 2014 mit der EU-Versordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt – die sogenannte eIDAS-Verordnung – einheitliche Anforderungen an elektronische Signaturen definiert und unterscheidet dabei verschiedene Stufen von Signaturen wie der Elektronischen Signatur, auch auch einfache Signatur genannt, der Fortgeschrittenen elektronischen Signatur und der Qualifizierten elektronischen Signatur. Letztere ist eine mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellte und auf einem qualifizierten Zertifikat beruhende elektronische Signatur. Und nur diese entspricht einer persönlichen Unterschrift und kann daher in Fällen, bei denen eine eigenhändige Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben ist, diese zu ersetzen.

In der Praxis findet diese Form der Unterzeichnung aber noch recht wenig Anwendung. Einerseits weil die Skepsis in der Bevölkerung noch recht hoch ist, andererseits sind z.B. seitens der Behörden bisher nur wenige Nutzungsmöglichkeiten bereits gegeben. Seit 2017 ist zwar bei jedem Personalausweis die sogenannte eID-Funktion aktiviert, d.h. es ist ein Chip eingebaut, mit dem sich Nutzer im Prinzip auch elektronisch und online ausweisen können. Aber um diesen zu nutzen, wird ein Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Chip zur drahtlosen Übertragung der Daten benötigt. Und das nutzen bisher nur wenige.

Es wird also sicherlich noch lange dauern, bis elektronische Signaturen die handschriftlichen Unterschriften ersetzen.

Ein Gedanke zu „Auf dem Weg von der analogen Unterschrift zur elektronischen Signatur?“

  1. Super interessanter Beitrag!

    Es ist wirklich ein spannendes Thema. Es wird wahrscheinlich tatsächlich sich noch hinziehen bis die elektronische Unterschrift vom Gesetzgeber zugelassen wird. Heutzutage soll es einfach so schnell wir möglich gehen und zusätzliche Arbeit verhindert werden.

    Wir kümmern uns um elektronischem Zahlungsverkehr und befassen uns aus diesem Grund natürlich auch mit solchen Themen. Bin gespannt wie das weiter geht 🙂

    Liebe Grüße Tina

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