BVG kippt Rauchverbot in kleinen Kneipen und Diskos

Danke BVG! Ja, ich danke dem Bundesverfassungsgericht:

Karlsruhe (AFP) — In kleinen Kneipen in Berlin und Baden-Württemberg darf ab sofort wieder geraucht werden. Das Bundesverfassungsgericht stufte die entsprechenden Regelungen in den Nichtraucherschutzgesetzen der beiden Länder in Karlsruhe als verfassungswidrig ein. Ebenso erfolgreich war die Verfassungsbeschwerde von Diskotheken-Betreibern aus Baden-Württemberg. Zur Begründung führte das Gericht unter anderem den Grundsatz der Gleichbehandlung an. … Die Länder müssen nun bis 2010 eine Neuregelung finden.

Ich bedanke mich nicht, weil ich Raucher bin (was so ist) und etwas gegen den Nichtraucherschutz habe. Denn grundsätzlich bin ich für gewisse Verbote, wenn es um das Thema Rauchen geht. Es kann z.B. meines Erachtens nicht sein, dass man im Auto raucht, wenn Kinder dabei sind. Auch verstehe ich es 100%ig, dass in Restaurants, Krankenhäsern etc. ein Rauchverbot erteilt wurde. Ich kann auch nachvollziehen, dass in Großraumbüros Raucher zu Gunsten der Nichtraucher sozusagen vor die Tür gehen müssen. Aber wir in Deutschland müssen alles wie üblich etwas übertreiben!

Ich finde das Urteil deswegen gut, weil es Schranken setzt gegen den Gesetzeswahn und für die Freiheit. Warum bitte schön kann der Inhaber einer Eckkneipe nicht selber entscheiden, ob er eine Raucher- oder Nichtraucherkneipe betreibt und dies per Schild o.ä. kenntlich machen. Dann kann sich jeder selber entscheiden, ob er diese Kneipe nutzen will oder nicht. Gern wird an dieser Stelle argumentiert, dass es ja in Italien und Spanien auch mit dem Rauchverbot in allen Kneipen funktioniert. Das mag sein, aus meiner Sicht aus zwei Gründen:

  • Erstens ist die Witterung dort deutlich besser und somit ist es selten ein Problem, zum Rauchen vor die Tür zu gehen. In Deutschland ist das an einer Vielzahl der Tage im Jahr nur unter erschwerten Bedingungen möglich.
  • Zweitens kann man in Deutschland im Gegensatz zu diesen Ländern nicht einfach vor der Kneipe ein paar Tische für die Raucher aufstellen. Das Ordnungsamt wird da schnell einschreiten. Wer also keinen Hinterhof hat, hat diese Option somit nicht

Die Eckkneipe auf dem Land hat mit Rauchverbot und ohne separate Räumlichkeiten echte wirtschaftliche Schwierigkeiten zu erwarten. In Sachsen-Anhalt sind diese Woche entsprechende Daten veröffentlicht worden. In Städten ist das Problem weniger stark, aber auch dort leben einzelne Gastronomen von den Gästen, die abends auf ein paar Bier vorbeischauen. Und einige davon werden lieber zu Hause das Bierchen trinken, denn dort dürfen sie rauchen.
Wie gesagt, ich haben nichts gegen Nichtraucherschutzgesetze etc. Gerade weil ich Raucher bin! Aber die Frage ist, wie tiefgehend man das regeln muss. Das BVG hat im übrigen die Auflagen für das Rauchen auch sehr hoch angesetzt:

Nach den Maßgaben der Verfassungshüter darf in der Übergangszeit bis Ende 2009 allerdings nur in solchen Einraumkneipen geraucht werden, deren Gastfläche kleiner als 75 Quadratmeter ist, die keine Speisen anbieten und Personen unter 18 Jahren den Zutritt verwehren. Zudem muss die Kneipe am Eingang als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.