Scheitert der Verkauf von ThePirateBay?

Nachdem im April 2009 die vier Betreiber des bekannten Torrent-Verzeichnisses The Pirate Bay zu hohen Geld- und Haftstrafen erstinstanzlich verurteilt worden sind, hatte Ende Juni das schwedische Unternehmen Global Gaming Factory (GGF) angekündigt, The Pirate Bay erwerben zu wollen. Der Kaufpreis liegt bei 60 Mio. schwedische Kronen, was rd. EUR 5,6 entspricht. Konkrete Angaben, was man mit dem Kauf bezwecken wollte, gab es aber nicht. Augenscheinlich wollte man die sehr bekannte Domain nutzen, um kostenpflichtige Download-Dienste anzubieten, womit dann wohl auch die vielen illegalen Torrents unterbunden werden dürften.

Doch nun scheint der Kaufprozess ins Stocken gekommen zu sein. TorrentFreak berichtet, dass der eingeschaltete Vermittler Wayne Rosso, ehemaliger CEO der Tauschbörse Grokster, seine Arbeit eingestellt hat, da ihm das Vertrauen zu GGF fehlen würde:

“I don’t think there’s going to be any money raised with GGF’s current (lack of) plans

Demnach hätte GGF bisher kein realistisches Konzept vorgelegt, auf deren Basis ThePirateBay.org nachhaltig weiter genutzt werden könnte. Ende August soll der Kauf über die Bühne gehen, erst dann wird zumindest Gewissheit bestehen, ob die Domain einen neuen Eigentümer erhält. Alles weitere bleibt nebulös.

Gefängnis- und Geldstrafen für Pirate-Bay-Betreiber?

Auch wenn die Urteilsverkündung in Schweden erst am heutigen Nachmittag erfolgt, scheint das Ergebnis des Gerichtsverfahrens gegen die vier The Pirate Bay-Betreiber (Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde und Carl Lundström) bereits vorher in wesentlichen Teilen durchgesickert zu sein. Wie man bei Golem.de oder Chip.de lesen kann, soll das Urteil sehr hart ausfallen: wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung sollen alle vier für schuldig befunden worden sein und neben einer Gefängnisstrafe von einem Jahr müssen Schadensersatzzahlungen in Höhe von SRK 30 Mio., entspricht ca. USD 3,5 Mio. an Musik- und Filmunternehmen wie Warner Bros, Sony Music Entertainment, EMI und Columbia Pictures geleistet werden.

Die Betreiber betrachten sich selbst als unschuldig, da auf deren Website keinerlei urheberrechtlich geschütztes Material direkt zum Download zur Verfügung gestellt wurde, sondern lediglich entsprechende Verbindungen vermittelt wurden und somit auch keine Gewinne erwirtschaftet wurden. Das Gericht soll die Betreiber dagegen als kommerzielles und organisiertes Unternehmen eingestuft haben, da The Pirate Bay Schätzungen zufolge rund 22 Mio. Nutzer haben soll.

Das Urteil ist brisant, da es um die Frage geht, ab welchem Zeitpunkt das Urheberrecht verletzt wird und wie weit die Haftung von Betreibern einer Website geht, die nur eine technische Infrastruktur zur Verfügung stellen. Auswirkungen auf den Betrieb der Filesharing-Website wird das Urteil vorerst aber eher nicht haben, da sowohl die Anklage wie auch die Verteidigung bereits vorab angekündigt hatten, im Falle einer Niederlage in Berufung gehen zu wollen, womit das Urteil vorerst nicht rechtskräftig sein wird.