Telekom schafft Flatrate indirekt ab

Telekom schafft ab Mai 2013 Flatrate indirekt abAls die ersten Gerüchte aufkamen, konnte wollte ich es nicht glauben, doch nun ist es Gewißheit: ab Mai 2013 werden seitens der Deutsche Telekom AG DSL-Verträge nur noch mit Volumengrenzen abgeschlossen, d.h. ab einem erreichten Datenvolumen erfolgt eine Drosselung der Bandbreite:

  • Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 16 Mbit/s: 75 GB
  • Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 50 Mbit/s: 200 GB
  • Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 100 Mbit/s: 300 GB
  • Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 200 Mbit/s: 400 GB

Defacto werden damit die Flatrates abgeschafft, auch wenn die Telekom Ausnahmen angekündigt hat. Diese Ausnahmen betreffen jedoch Altverträge und eigene Dienste und Angebote von Partnern. Zum Beispiel soll das Datenvolumen aus dem Telekomeigenen Fernsehdienst Entertain sowie Sprachtelefonie über den Telekom-Anschluss nicht mit eingerechnet werden. Externe Internet-Anbieter Internet-Dienste müssen im Gegenzug eine Kooperation mit der Telekom für sogenannte Managed Services eingehen, was dann zu Zusatzkosten führt, die sicherlich der Kunde zu Tragen hat.

Natürlich steht es der Deutsche Telekom AG frei, Verträge nach deren Vorstellung anzubieten und es steht den Kunden frei, diese Vertragsangebote anzunehmen oder nicht. Schliesslich leben wir in einer (Sozialen) Marktwirtschaft und dazu gehört auch die Vertragsfreiheit. Nur stellt sich hier schon die Frage, ob die Deutsche Telekom AG aufgrund Ihrer Marktdominanz wirklich so frei ist und ob damit nicht der Wettbewerb auf Dauer unterlaufen wird. Andere Provider werden diesen Beispiel sicherlich zu gern folgen, da der Verkauf der Zusatzbandbreiten lukrativ sein kann.

Und die zweite wichtige Frage ist, inwiefern diese Vertragsgestaltung noch im Einklang mit dem Regulierungsgrundsatz der Netzneutralität steht – schliesslich geht es dabei um einer der Grundgedanken des Internets. Dass diese Netzneutralität nicht im Kernfokus eines Wirtschaftsunternehmens stehen kann, ist nachvollziehbar, daher muss sich nun die Politik dieser Thematik annehmen: dringend, schnell und konsequent.

Dänemark sperrte Facebook und Google

Dänemark sperrte Facebook und GoogleInternetsurfer in Dänemark erlebten Ende letzter Woche eine kleine Überraschung. Bei über 8.000 Internetseiten – darunter Google und Facebook – erschien anstelle der eigentlichen Website ein Warnhinweis wegen angeblicher Darstellung illegaler kinderpornografischer Inhalte:

Das Nationale High Tech Crime Center der dänischen Nationalpolizei [NITEC], das Verbrechen im Internet untersucht, hat Siminn Denmark darauf hingewiesen, dass die Internetseite, die Ihr Browser aufrufen wollte, Material enthalten könnte, dass als Kinderpornographie klassifiziert werden kann. Auf Anweisung des Nationalen High Tech Crime Center der dänischen Nationalpolizei [NITEC] hat Siminn Denmark den Zugriff auf diese Seite blockiert.

Hierbei handelte es sich jedoch um ein Versehen, ausgelöst von der dänischen Polizei. Ein NITEC-Mitarbeiter hatte die Webseiten versehentlich einer Sperrliste hinzugefügt, die an sämtliche Internetprovider in Dänemark ging. Der Fehler wurde dann zwar schnell bemerkt und die Liste entsprechend korrigiert. Da die Internetprovider Siminn Denmark und Tele Grönland die geforderten Sperrungen bereits umgesetzt hatten, vergingen mehr als drei Stunden, bis deren Kunden wieder Zugriff auf die fehlerhaft gesperrten Websites hatten.

Auch wenn Johnny Lundberg, Leiter von NITEC, den Vorfall zu tiefst bedauert und anstelle eines Mitarbeiters zukünftig zwei Mitarbeiter die dänischen Internet-Sperrungen bestätigen müssen, zeigt der Vorfall doch eindrucksvoll auf, dass Netzsperren ein zweischneidiges Schwert sind. Insbesondere dann, wenn es keine gerichtliche Prüfung gibt, sind Willkür Tür und Tor geöffnet. Hier war es zum Glück nur ein Anwenderfehler, der schnell behoben werden konnte. Aber wer kann sich sicher sein, dass dies auch zukünftig immer so sein wird?

SOPA und PIPA: Blackout-Day

SOPA und PIPA: Blackout-DayWer am heutigen Tage die englischsprachige Wikipedia aufsuchte, stand vor „verschlossener Tür“ und sah einen nahezu schwarzen Bildschirm. Hintergrund hierfür ist der 24-stündige Blackout Day, an der sich zahlreiche Websites beteiligen, die damit gegen zwei amerikanische Gesetzesentwürfe, den Stop Online Piracy Act (SOPA) und den Protect IP Act (PIPA) protestieren. Ziel dieser Gesetzesinitiative ist der Schutz der Wirtschaftsinteressen amerikanischer Copyright-Inhaber, deren Inhalte aber weit über die Grenzen der USA negative Auswirkungen auf das Web und uns Bürger innen und Bürger haben wird. Warum?

Technisch geht es um die Manipulation einer der zentralen Schaltstelle des Internet, des Domain Name Systems (DNS). Dort erfolgt die Zuordnung der Internet-Adresse einer Website (URL) zum Standort des Rechners, auf dem die Daten der Website gespeichert sind. Also wie bei einem Telefonbuch, wo man anhand des Namens der gesuchten Person dessen Telefonnummer erfahren kann. Und hier sehen die US-Gesetzentwürfe vor, dass Rechte-Inhaber – also Privatpersonen und private Unternehmen – sogar ohne richterliche Anordnung bei Verdacht auf Verletzung von Urheberrechten u.a. folgende Maßnahmen einleiten können:

  • Internetdienstanbieter müssen den Zugang zu der betroffenen Website verhindern
  • Suchmaschinen und Websites, die eine Suchfunktion anbieten – also nahezu alle – müssen Links zu der betroffenen Website filtern
  • Zahlungsdienstleister (Kreditkartenunternehmen, PayPal etc.) müssen Konten und Zahlungen einfrieren,
  • Werbedienstleister müssen ihre Dienste und Zahlungen zu der betroffenen Website einstellen

China läßt grüssen!

Die Digitale Gesellschaft e.V. hat in einer Pressemitteilung unter der Überschrift Warum SOPA auch uns angeht wie folgt Stellung genommen:

Internetprovider sollen gezwungen werden, Inhalte proaktiv zu überwachen, Inhalte sollen gesperrt, Suchmaschinen-Treffer nicht mehr angezeigt und Verlinken strafbar werden. […] Durch eine umfassende Providerhaftung sollen Plattformbetreiber und ISPs gezwungen werden, ihre Nutzer aktiv zu überwachen, Inhalte zu sperren und Suchergebnisse zu zensieren. Was bei Telefon und Post nicht durchsetzbar wäre, soll im Internet gemacht werden, einfach weil es technisch möglich ist. Auch das Setzen von Links könnte strafbar werden. Doch wer kann sich sicher sein, dass hinter einem Link keine Urheberrechtsverletzung zu finden ist? Und sich der Inhalt hinter dem Link nicht ändert?

Und Welt-Online kommentiert die US-Gesetzentwürfe unter der Überschrift Stoppt das „Guantanamo-Gesetz“ für das Internet! wie folgt:

Im Kampf gegen Raubkopierer planen die USA schwerste Eingriffe in das Internet. Bei allem Verständnis für den Schutz geistigen Eigentums – das geht zu weit. […] Das Internet hat den Geist der Freiheit um die Welt wehen lassen, wie sich das zuvor kaum jemand hat vorstellen können. […] Dahinter gibt es keinen Schritt zurück. Eine Verrechtlichung des Internets muss möglich sein, ohne bewährte Grundsätze von Meinungs- und Informationsfreiheit zu verletzen. Das technische System des Internet muss geschützt werden vor beliebigen Eingriffen, und seien sie im Einzelfall auch noch so verständlich. Es ist auch nicht hinzunehmen, das Eingriffe von den USA aus in das Adresssystem des Internet für andere Staaten automatisch ebenso gelten. Es gibt ein übergeordnetes, internationales Interesse an rechstaatlichen Verfahrensweisen. Der US-„Piracy Act“ in dieser Form muss gestoppt werden.

Gerade bei diesem Thema zeigt sich, wie weit eine nationale Gesetzgebung und die moderne Gesellschaft in der Praxis voneinander getrennt sind. Selbstverständlich muss es Rechte-Inhabern möglich sein, gegen Piraterie ihrer Produkte vorgehen zu können. Die Probleme der Musikindustrie in den letzten Jahren zeigen deutlich, wie massiv die Auswirkungen von Raubkopien etc. sein können. Doch ist das Grund genug, sich dem Druck der US-Filmindustrie zu beugen und damit Freiheitsrechte einzuschränken?

Auch via Post lassen sich Raubkopien versenden – führt das aber dazu, dass die Post pauschal auf einfachem Verdacht hin die Zustellung der Postsendungen einstellen resp. an jemand anderen weiterleiten kann? Wie wäre die Reaktion der Bevölkerung, wenn ohne richterliche Anordnung einfach die eigene Telefonleitung abgeschaltet werden könnte? Diese US-Gesetzesentwürfe gehen eindeutig zu weit! Daher ist dieser Blackout-Day sehr zu begrüssen und findet hoffentlich auch über das Web hinaus Gehör.

Inaktivität von Mea Opinio Est beendet

Lange Zeit ist in diesem Blog nichts mehr passiert – 16 Monate habe ich hier nichts mehr gepostet – dafür ein dickes Sorry meinerseits. Aufgrund anderer Projekte, wenig Arbeitsarmut im Job etc. fehlte mir einfach die Zeit, Artikel zu schreiben, auch wenn es immer wieder Themen gab, zu denen ich gern meine Meinung geschrieben hätte.

Also stand ich nun vor der Entscheidung, Mea Opinio Est entweder komplett einzustellen oder wieder zu reaktivieren. Und da es mir doch viel Spass macht, habe ich mich für letzteres entschieden. Und wenn man einen Neustart wagt, dann sollte man auch gleich ein Re-Design mit einbauen. Daran arbeite ich aktuell und plane, in den kommenden 7-14 Tagen wieder mit diesen Blog aktiv zu werden. Und da ich ein grosser Film- und Serienjunkie bin, habe ich mir überlegt, den Blog thematisch auch um diese Bereiche zu erweitern. Vielleicht schaut sich der / die eine oder andere durch meine Hinweise ja meine Favoriten auch mal an.
🙂

Update vom 29.10.2011:
Soeben habe ich das neue Design-Template eingespielt und die in den letzten Tagen vorbereiteten, neuen Artikel online gestellt. Ich hoffe, Euch gefällt das neue Design und Ihr findet (wieder) Gefallen an diesem Blog!

Aktuelles zum Censilia-Internetzensurgesetz

Aktuelles zum Censilia-InternetzensurgesetzSo wie Ursula von der Leyen letztes Jahr in der Blogosphäre für ihren Einsatz für das umstrittene Internetzensurgesetz den Spitznamen Zensursula bekommen hatte, so hat es nun auch die EU-Kommissarin für Inneres, Cecilia Malmström, erwischt: sie wird nun internetweit mit dem Begriff Censilia verbunden. Die von Ihr vorgestellten Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie der EU-Kommission beinhaltet in 26 Artikeln zwar viele nachvollziehbare und sinnvolle Regelungen, aber leider wird damit auch die Diskussion über Netzsperren neu gestartet und dabei nahezu dieselben Argumente der deutschen Sperrbefürworter benutzt, die durchweg widerlegt worden!!! Hierzu sind heute zwei wirklich hervorragende und lesenswerte Artikel erschienen, die sich dem Thema sehr sachlich nähern und (erneut) darlegen, wie widersinnig die Argumente sind:

Da wäre zunächste ZDNet.de mit dem Artikel Vorwand Kinderpornografie: EU-weites Zensurgesetz droht, der sich intensiv mit den Inhalten und der Entstsehungsgeschichte der Initiative beschäftigt und zu folgendem Fazit kommt:

Man darf nicht davon ausgehen, dass „Censilia“ Malmström die Websperren in guter Absicht vorschlägt. Dazu war sie auf der Pressekonferenz am Montag viel zu gut über die Diskussion in Deutschland informiert. […] Dass die Meinungs- und Informationsfreiheit bei der Darstellung von Kinderpornografie im Internet aufhört und dass der Schutz der Menschenwürde der missbrauchten Kinder Vorrang hat, ist auch unter den Sperrgegnern unumstritten. Das Problem liegt darin, dass die Sperren einerseits keine Wirkung zeigen und andererseits das sensible Thema Kinderpornografie dazu missbraucht wird, einen Vorwand zu liefern, europaweit eine Sperrinfrastruktur zu errichten.

Auf SpiegelOnline kommentiert man die aktuelle Initiative nicht nur unter dem Motto Warum der Sperren-Streit Zeitverschwendung ist, man führt auch die sieben wichtigsten Argumente gegen Netzsperren auf wie z.B.:

Der Großteil aller kinderpornografischen Inhalte, die weltweit vertrieben, getauscht, angesehen werden, stammt nicht von frei verfügbaren Websites. Pädophile bedienen sich in der Regel anderer, weniger offensichtlicher Kanäle: Peer-to-Peer-Netzwerke, Chatrooms, geschlossene Foren. Oder sie nutzen den Postweg. Man hat es hier mit organisierter Kriminalität zu tun. Der wird man nur Herr, wenn man sie mit polizeilichen Methoden bekämpft: Observation, Infiltration, Razzien. Dazu braucht man vor allem Ressourcen, Beamte, Zeit. Und den Willen, all das zu finanzieren.

Wollen wir hoffen, dass diese Argumente nun auch europaweit dieselbe Wirkung zeigen wie letztes Jahr in Deutschland und dieser erneute Versuch, die Bürger für dumm zu verkaufen und über die Hintertür eine Zensurstruktur zu installieren, ins Leere läuft.

EU will Internetsperren einführen

In den letzten Monaten hatte die Diskussion zum Thema Internet-Sperrlisten gegen Kinderpornographie sowohl in der Politik wie in der Blogosphäre zu heftigen Diskussionen geführt. Die von der Großen Koalition noch beschlossenen Netzsperren wurden dann aber von der neuen CDU-FDP-Bundesregierung ausgesetzt. vernunft hatte sich durchgesetzt, Vernunft darüber, dass mit Stoppschildern keine wirkungsvolle Kriminalititätsbekämpfung erreicht werden kann. Wer Tücher über Opfer ausbreitet und denkt, dass damit der Täter bestraft wird, hat zu kurz gedacht. Löschen statt Sperren war die Gegenforderung gewesen, eine Forderung, die die Bundesregierung nun in den Fokus stellen wollte. Doch leider sieht es aktuell so aus, als wenn es ganz anders kommen würde!

Die Europäische Kommission unter Leitung der EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström will alle EU-Staaten verpflichten, den Zugang zu kinderpornografischen Webseiten zu blockieren.

Die geplanten Websperren sind Teil einer umfassenden Richtlinie zum Kinderschutz, die mit den dunklen Ecken des Internets und den kriminellen Bildern von Kindesmissbrauch aufräumen soll. […] Sollte die neue EU-Richtlinie Realität werden, entstünde in Deutschland eine paradoxe Situation: Die Bundesregierung müsste genau die Websperren einführen, die sie gerade ausgesetzt hat, um stattdessen ein Löschgesetz zu forcieren.

Auch wenn die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) diesn EU-Vorstoss ablehnt, gibt es doch wieder eine Reihe von Befürwortern der Netzsperren. Besonders die beiden folgenden Blog-Beiträge haben mich masslos geärgert:

WDR2: Internetsperren für Kinderpornografie / Autorin: Katrin Brand

Wenn alle sie darin unterstützen, auch die zögerliche Bundesregierung. Sie will die Seiten lieber löschen lassen, statt sie zu sperren, weil Sperren sich umgehen lassen. Das stimmt. […] Sperren hat auch nichts mit Zensur oder Eingriff in die Meinungsfreiheit zu tun. Kinderpornographie ist nie, unter keinen Umständen eine Meinung, sondern immer ein Verbrechen.

Kennzeichen Digital – Das BlogInternet: Höchste Zeit für Netzsperren gegen Kinderpornos

Wir haben lange genug gewartet. Auch Deutschland konnte sich bei dem „Kinderpornografie-Gesetz“, das letztes Jahr verabschiedet wurde, nicht auf konkrete weitgehende Maßnahmen gegen Pädophilie und Kinderpornografie im Netz durchringen, hatte die Internetsperren sogar abgelehnt. Das ist ein Skandal.[…] Gegner der Internetsperren befürchten eine weitergehende Zensur im Netz. Die EU-Kommission machte aber deutlich, dass es ihr nur um den Kampf gegen Kinderpornografie und den Schutz der Kinder gehe. Deutschland kann sich nicht weiter auf dem Recht auf freie Meinungsäußerung ausruhen.

Scheinbar scheinen alle konstruktiven Diskussionen bei einigen Vertretern der Medien nicht angekommen zu sein:

  1. Niemand setzt Kinderpornographie mit freier Meinungsäußerung gleich!!!!
  2. Wer Kinderpornographie im Internet bekämpfen will, muss die entsprechenden Seiten komplett löschen lassen und diejenigen strafrechtlich verfolgen, die diese Seiten eingestellt haben. Wer Stoppschilder fordert, forciert das Wegsehen!
  3. Wenn erstmal Netzsperren technisch umgesetzt sind, könne diese leicht für weitere Zensurmaßnahmen eingesetzt werden. Und das ist die grosse Gefahr, die in der Internet-Community gesehen wird.

Auch wenn die EU-Kommission aktuell ausschliesslich die bekämpfung der Kinderpronographie im Auge hat, so läßt sich der Adressatenkreis ganz schnell anpassen. Das zeigen Forderungen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) im vergangenen Jahr, das bundesdeutsche Gesetz für Zugangssperren im Internet auch auf unzulässige und jugendgefährdende Inhalte auszuweiten. Solche und ähnliche Forderungen werden der EU-Kommission schnell gestellt werden, davon ist auszugehen. Und – man kann es wohl nicht oft genug sagen – das Grundthema bleibt für viele: Löschen statt Sperren !!!Damit wird die Kinderpornographie im Internet eingedämmt. Nur ist dieser Weg schwieriger und arbeitsintensiver – zu arbeitsintensiv für unsere EU-Politiker???

Kommt eine Ausweitung der Internet-Sperrlisten?

Dass Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) mit der Einführung der Internet-Sperrlisten nicht nur die Sperrung von kinderpornographischen Seiten plant, war von nicht wenigen Kritikern befürchtet worden. In einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt hat Zensursula nun ergänzende Überlegungen angestellt:

Mir geht es jetzt um den Kampf gegen die ungehinderte Verbreitung von Bildern vergewaltigter Kinder. Doch wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten. Sonst droht das großartige Internet ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann.

Erneut behauptet Frau von der Leyer, dass das Internet ein rechtsfreier Raum wäre und dokumentiert damit ihre Unwissenheit und fehlende Kompetenz. Besser als der Strafverteidiger Udo Vetter im Lawblog kann man es wirklich nicht kommentieren:

Mobben, beleidigen, betrügen. All das kann man im Internet tun. Genau so, wie man es im wirklichen Leben tun kann, zum Beispiel Angesicht zu Angesicht, per Brief, Fax oder Telefon. Aber egal, wie man es macht – es ist strafbar und wird verfolgt. Auch im Internet.

Aber auch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Verschärfung der Gesetze auf Zugangssperren im Internet, wie man bei Heise.de lesen kann:

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) will sich für eine Verschärfung der Gesetze in Richtung auf Zugangssperren im Internet einsetzen, wenn Internet Service Provider (ISP) nicht freiwillig „unzulässige und jugendgefährdende Inhalte“ sperren. […] Darin ließe sich etwa die Möglichkeit schaffen, dass die Behörde die Provider direkt in die Pflicht nimmt, ohne zuerst den eigentlichen Inhalteanbieter abzumahnen.

Wie weit wird also die Netzzensur noch gehen? Welche Inhalte sollen als nächstes gesperrt werden. Verbote anstelle Sachdiskussionen – kommt nach Web 2.0 nun Zensur 3.0?

Bundestag beschliesst Zensursula-Gesetz

„Danke“ an die 389 Abgeordneten, die gestern bei der Abstimmung zum Gesetz über die Einrichtung von Internet-Sperren für den Gesetzesentwurf von Ursula „Zensursula“ von der Leyen gestimmt haben und damit sowohl einen der wichtigsten Artikel im Grundgesetz, den Artikel 5 zum Thema Meinungsfreiheit, und andererseits eines elementaren Prinzipien einer Demokratie, die Gewaltenteilung, unterlaufen haben! Wie man bei abgeordnetenwatch.de nachlesen kann, haben bei der CDU/CSU-Fraktion bis auf einen Abgeordneten alle Anwesenden zugestimmt und auch bei der SPD gab es gerade mal 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen. Und das obwohl selbst der Online-Beirat der SPD öffentlich Widerstand gegen das Gesetz geäußert hat. 134.014 Unterschriften für die ePetition – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009 haben genausowenig ausgereicht wie die Bedenken von Fachleuten und dem Bundesdatenschutzbeauftragten, die auf die möglichen und dann gravierenden Auswirkungen dieses Gesetzes hingewiesen haben. Populismus statt Intelligenz – das hat gesiegt!

Interessant finde ich auch, dass sich bei den Grünen ein Drittel der anwesenden Abgeordneten nur enhalten haben. Lediglich die FDP und die Linken haben durchweg gegen das Gesetz gestimmt. Für die Liberalen werte ich das als Besinnung auf die alten Traditionen als Bürgerrechts-Partei, was mich persönlich sehr freut. Das Abstimmungsergebnis der Linken nehme ich nicht ernst. Erstens ist die Linke immer in der Regel grundsätzlich gegen alles im Bundestag und zweitens darf man nicht vergessen, dass die Linke die offizielle Nachfolgepartei der SED ist, die es definitiv geschaffte hatte, mit der Stasi das Thema Zensur zu perfektionieren!

Mit diesem Gesetz zu den Internet-Sperrlisten wurde der Aufbau einer umfassenden Zensur-Infrastruktur legitimiert, womit wir uns als Deutschland in Partnerschaft zu Staaten wie China, Iran und Nord-Korea befinden, die unsere Regierung u.a. wegen der dort stattfindenden Zensur immer wieder kritisiert haben. Wer glaubt, dass diese Zensurbefürchtungen überzogen sind, wurde schnell eines besseren belehrt: wenige Stunden nach der Abstimmung hat der baden-württembergische CDU-Generalsekretär Thomas Strobl seine Forderung wiederholt, dass über die Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet hinausgangen werden muss und hat auch die Sperrung von gewalttätigen Computerspielen gefordert. OK, von dem Schwiegersohn von Herrn Schäuble habe ich keine anderen Ansichten erwartet, aber ob dies eine Einzelmeinung ist, bleibt abzuwarten. Da der Damm erstmal gebrochen ist, wird es schnell weitere Forderungen geben. Warten wir mal ab, welche Seiten auf den Sperrlisten stehen, wenn diese erstmal durch einen glücklichen Umstand bekannt werden.

Vorerst bleibt nur eins:

R.I.P Artikel 5 GG
Danke an Reizzentrum für diese gelungene Traueranzeige und an gr4ys blog für das WordPress-Plugin Trauer mit der R.I.P.-Grafik oben rechts!

Klage gegen Du bist Terrorist angewendet

Am Wochenende bereits gab es zu der angedrohten Abmahnung von Du bist Terrorist ein klärendes Telefonat zwischen Alexander Lehmann und der Agentur KemperTrautmann, die hinter dem Projekt Du bist Deutschland steckt. Im Ergebnis konnte die Abmahnung abgewendet und ein einvernehmliche und aus meiner Sicht gute Lösung gefunden werden:

Lösung im Dialog: „Du bist Deutschland“ geht nicht gegen „Du Bist Terrorist“ vor, Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Kinder bleiben gewahrt

Heute hat sich im Netz eine Diskussion um die Website www.DubistTerrorist.de entwickelt, die im wesentlichen auf Missverständnissen beruhte. Michael Trautmann, Geschäftsführer von kempertrautmann, und Alexander Lehmann, Initiator der Seite www.DubistTerrorist.de haben miteinander telefoniert und die Angelegenheit gütlich geklärt. Das Ergebnis: “Du bist Deutschland” wird nicht gegen Nutzung der Domain www.DubistTerrorist.de vorgehen. Adaptionen und Satiren der Kampagne hat es immer gegeben, und die Verwendung von „Du bist…“ ist allgemein auch nicht geschützt.

Anders steht es um die Persönlichkeitsrechte der Kinder, die auf den Motiven der Kampagne „Du bist Deutschland“ abgebildet sind. Sie gilt es im Rahmen der Fürsorgepflicht zu schützen; die Eltern der Kinder haben der Nutzung auch nur im Rahmen der Kampagne zugestimmt. Alexander Lehmann versprach daher, die Kinderbilder der Kampagne kurzfristig von seiner Website zu entfernen. um die Persönlichkeitrechte der Kinder zu wahren.

Inhalte von www.DubistTerrorist.de wurden im Telefonat nicht thematisiert, “ Du bist Deutschland“ bezieht hierzu keine Stellung.

Es freut mich sehr, dass hier mittels eines Gespräches und nicht über die Anwälte ein konstruktives Ergebnis erreicht werden konnte.

Du bist Terrorist wird abgemahnt

Der Designstudent Alexander Lehmann hat im Rahmen seiner Uni-Abschlussarbeit ein bissiges Video unter dem Titel Du bist Terrorist erstellt und im Internet veröffentlicht. Inhalt des Videos ist eine Art Persiflage der Kampagne Du bist Deutschland aus dem Jahr 2005, in welchem dargelegt wird, warum in Deutschland 82 Millionen potentiellen Terroristen leben:

Handy-, eMail- und Internetüberwachung sowie der Bundestrojaner werden in dem Video u.a. als Beispiel herangezogen, bei denen der Gesetzgeber in den letzten Jahren – immer mit wohlbedachten Begründungen – die Privatsphäre eingeschränkt. Alexander Lehmann kommt zu dem – sicherlich nicht 100%ig realitätsnahen, aber konsequenten – Ergebnis, dass wir Bundesbürger alle Terroristen sein müssen, wenn wir derartig überprüft werden.

Mit dieser Aktion trifft er dementsprechend wunde Punkte, insbesondere aber – etwas überraschend – bei der Agentur KemperTrautmann, die hinter der Kampagne Du bist Deutschland steckt und nun die Abmahnung der Aktion angekündigt hat. Konkret geht es darum:

jegliche Bezüge zur Du bist Deutschland – Kampagne zu entfernen und die Adresse DuBistTerrorist.de nicht mehr zu verwenden. Er [Alexander Lehmann, Anm. d. R.] hat drei Tage Zeit, alles wie gewünscht zu entfernen. Als Begründung wird das Markenrecht an Du bist Deutschland genannt.

Offen gestanden verstehe ich weder, warum nur durch den gleichen Textbeginn Du bist ein Markenrecht tangiert werden kann, noch, warum ausgerechnet eine Agentur, die mit ihrer damaligen Aktion für mehr Offenheit und Diskussionen sorgen wollte, nun selber eine ähnliche Aktion torpedieren will. Am 60. Jahrestag des Grundgesetzes in Deutschland ist das bittere Ironie und zeigt, wie perfide und arrogant unsere Gesellschaft inzwischen geworden ist. Schade – ich hoffe, dass KemperTrautmann diese Abmahnung nicht durchzieht, sondern erkennt, dass das ein Bumerang werden könnte.

Via: Netzpolitik.org