Auffanggesellschaft scheitert an FDP-Blockade – zu Recht!

Frank Bsirske, Ver.di-Chef:

Die FDP spielt Roulette mit den Arbeitnehmern bei Schlecker. Sie stellt ihre egoistische, parteipolitische Profilierung über das Schicksal der Menschen.

Andrea Nahles, SPD-Generalsekretärin:

Die FDP will gnadenlos und mit allen Mitteln Profil gewinnen und nimmt dafür die Schlecker-Frauen als Geiseln.

Renate Künast, Grünen-Fraktionsvorsitzende im Bundestag:

Die FDP kämpft verzweifelt um die eigene Zukunft, das Schicksal der Schlecker-Mitarbeiterinnen gerät dabei unter die Räder.

So oder ähnlich lauten aktuell viele der Kommentare zum Scheitern der Schlecker-Auffanggesellschaft. Nachdem die Bundesländer Sachsen und Niedersachsen sich entschieden hatten, keine Ausfallbürgschaften für den geplanten 71-Millionen-Euro-Kredit der staatseigene Förderbank KfW mittragen zu wollen, weigerte sich auch die bayerische Landesregierung, allen voran Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP), dieses Modell mitzutragen. Nun wird es also keine Schlecker-Auffanggesellschaft geben und Schuld ist natürlich die FDP, die sich gegen die Soziale Marktwirtschaft stellen würde.

Ach wie schön und einfach ist doch das FDP-Bashing, schließlich kann man dann die Augen vor der Realität verschließen. Denn viele Kommentatoren tun so, als wenn ohne diese Auffanggesellschaft die 11.000 gekündigten Mitarbeiterinnen (und Mitarbeitern) keine soziale Absicherung und keine Chance auf einen beruflichen Wiedereinstieg hätten. Dabei werden m.E. folgende Punkte einfach (absichtlich?) ignoriert:

  • Eine Auffanggesellschaft macht vor allem dann Sinn, wenn in einer Region mit einem Schlag eine sehr hohe Anzahl von Beschäftigten in die Arbeitslosigkeit entlassen werden müssen, und in dieser Region nicht ausreichend freie Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Im Fall Schlecker verteilen sich die 11.000 betroffenen Mitarbeiterinnen jedoch auf weite Teile der Bundesrepublik und laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit gibt es derzeit bundesweit 25.000 offene Stellen für Verkäuferinnen. Demnach können die bereits vorhandenen Möglichkeiten der Bundesagentur genutzt werden, die vor allem regional besser vernetzt sind als eine zentrale Auffanggesellschaft in Baden-Württemberg jemals sein kann.
  • Schlecker ist vor allem an einem nicht tragfähiges Unternehmenskonzept gescheitert, der u.a. dazu geführt hatte, dass die Mitarbeiterinnen sehr schlecht bezahlt wurde. Die Auffanggesellschaft war u.a. für den Insolvenzverwalter wichtig, damit es möglichst wenige Kündigungsschutzklagen gibt – was sich negativ bei der Investorensuche auswirken würde. Kann es Ziel sein, mit Steuermitteln dieses Unternehmenskonzept durch einen neuen Investor fortführen zu lassen?
  • Den einzelnen Bundesländern hilft die Auffanggesellschaft, die Arbeitslosenstatistik zu kaschieren optimieren, da die entlassenen Mitarbeiterinnen dort erstmal für weitere sechs Monate nicht erfasst werden. Was nach den sechs Monaten passiert ist jedoch genauso offen wie bei einer sofortige Entlassung.
  • Bei diesem Punkt bin ich mir nicht 100%ig sicher, aber wenn ich es richtig mitbekommen habe, werden in der Auffanggesellschaft nur 80% des letzten Gehaltes gezahlt. In der Transfergesellschaft wären gerademal 67% des letzten Nettogehaltes (Quelle) gezahlt worden. Das hätte dann negative Auswirkungen auf ein späteres Arbeitslosengeld, weil die Basis für die Berechnung niedriger ausfällt. Und die Optionen von Kündigungsschutzklagen und Abfindungen bleiben komplett verwehrt.

Ich möchte hier bitte nicht falsch verstanden werden: jede Entlassung ist ein persönliches Einzelschicksal und stellt diese Person und oftmals eine ganze Familie vor Probleme. Egal ob zwei, zehn, 100 oder 11.000 Menschen davon betroffen sind. Es ist daher auch nicht die Frage, ob der Staat hier eingreift, sondern ob die vorhandenen Möglichkeiten mit ALG und Bundesargentur für Arbeit ausreichen oder ob in einem besonderen Härtefall auch zusätzliche Steuermittel z.B. für eine Auffanggesellschaft bereit gestellt werden. Und im Fall Schlecker erscheinen die Rahmendaten dafür nicht gegeben. Ganz im Gegenteil, diese Auffanglösung scheint eher potentiellen Investoren zu helfen als den Mitarbeiterinnen und daher ist aus meiner Sicht die Ablehnung die einzig richtige Konsequenz gewesen.

Man kann sicherlich einiges an der FDP zu Recht kritisieren, aber dieses Thema ist dafür nicht geeignet. Hier versuchen sich angebliche Sozialpolitiker und Gewerkschafter zu profilieren und das geht auf Dauer zu Lasten der Schlecker-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter – und zu Lasten der Sozialen Marktwirtschaft!

Firefox 11 veröffentlicht

Firefox 11 veröffentlichtMit dem nun veröffentlichten Firefox 11 hat die Mozilla Foundation nicht nur acht kritische Schwachstellen geschlossen, es wurden auch mehrere neue Funktionen in den Browser integriert. Dazu zählt u.a. das Synchronisieren von Add-Ons, das Importieren von Chronik, Cookies und Lesezeichen aus Google Chrome und die Unterstützung des von Google entwickelten SPDY-Protokolls, das momentan vor allem Google-Webseiten beschleunigt.

Und auch Webdesigner dürfen sich über interessante Neuerungen freuen, wie z.B. der neue Page Inspector 3D. Dieser ermöglicht es, den Aufbau einer Webseite dreidimensional anzuzeigen, um Probleme schneller zu erkennen und zu beheben. Über die nachstehenden Links gelangt Ihr zur Downloadseite bzw. zur Übersicht aller Änderungen im Detail:

Firefox – Downloadseite
Offizielle Releasenotes Firefox 11

Erste Sicherheitslücke im Google Chrome geschlossen

Erste Sicherheitslücke im Google Chrome geschlossenDer Google Chrome ist bisher nicht durch Sicherheitslücken aufgefallen, was vor allem auch in der engen Zusammenarbeit zwischen Google und Sicherheitsfachleuten begründet liegt. Google bietet sogar finanzielle Anreize für das Aufspüren von Sicherheitslücken im Chrome-Browser: so wurde im Rahmen des Pwn2Own-Browser-Hacking-Wettbewerbs ein mit 60.000 US-Dollar dotierten Sonderpreis namens Pwnium für den Ersten ausgeschrieben, der es schafft, das als besonders sicher geltende Sandbox-Modell des Chrome vollständig zu umgehen.

Der russische Sicherheitsexperte Sergej Glasunow schaffte dann – erstmalig – einen Angriff, bei dem von außen das Sicherheitsmodell von Chrome so ausgetrickst wurde, dass in der Folge Zugriff auf das darunter liegende Windows-7-System erreicht wurde. Konkrete Details, worum es sich bei der Sicherheitslücke handelte, wurden aber nicht genannt. Lediglich, dass ein Universal Cross Site Scripting-Problem und ein Fehler in der History die Ursache waren. Google reagierte schnell und bereits 24 Stunden nach Bekanntwerden der Lücke wurde nun ein neues Update auf die Chrome Version 17.0.963.78 veröffentlicht, welches die betreffende Lücke beseitigt.

Dänemark sperrte Facebook und Google

Dänemark sperrte Facebook und GoogleInternetsurfer in Dänemark erlebten Ende letzter Woche eine kleine Überraschung. Bei über 8.000 Internetseiten – darunter Google und Facebook – erschien anstelle der eigentlichen Website ein Warnhinweis wegen angeblicher Darstellung illegaler kinderpornografischer Inhalte:

Das Nationale High Tech Crime Center der dänischen Nationalpolizei [NITEC], das Verbrechen im Internet untersucht, hat Siminn Denmark darauf hingewiesen, dass die Internetseite, die Ihr Browser aufrufen wollte, Material enthalten könnte, dass als Kinderpornographie klassifiziert werden kann. Auf Anweisung des Nationalen High Tech Crime Center der dänischen Nationalpolizei [NITEC] hat Siminn Denmark den Zugriff auf diese Seite blockiert.

Hierbei handelte es sich jedoch um ein Versehen, ausgelöst von der dänischen Polizei. Ein NITEC-Mitarbeiter hatte die Webseiten versehentlich einer Sperrliste hinzugefügt, die an sämtliche Internetprovider in Dänemark ging. Der Fehler wurde dann zwar schnell bemerkt und die Liste entsprechend korrigiert. Da die Internetprovider Siminn Denmark und Tele Grönland die geforderten Sperrungen bereits umgesetzt hatten, vergingen mehr als drei Stunden, bis deren Kunden wieder Zugriff auf die fehlerhaft gesperrten Websites hatten.

Auch wenn Johnny Lundberg, Leiter von NITEC, den Vorfall zu tiefst bedauert und anstelle eines Mitarbeiters zukünftig zwei Mitarbeiter die dänischen Internet-Sperrungen bestätigen müssen, zeigt der Vorfall doch eindrucksvoll auf, dass Netzsperren ein zweischneidiges Schwert sind. Insbesondere dann, wenn es keine gerichtliche Prüfung gibt, sind Willkür Tür und Tor geöffnet. Hier war es zum Glück nur ein Anwenderfehler, der schnell behoben werden konnte. Aber wer kann sich sicher sein, dass dies auch zukünftig immer so sein wird?