Bundestag beschliesst Zensursula-Gesetz

„Danke“ an die 389 Abgeordneten, die gestern bei der Abstimmung zum Gesetz über die Einrichtung von Internet-Sperren für den Gesetzesentwurf von Ursula „Zensursula“ von der Leyen gestimmt haben und damit sowohl einen der wichtigsten Artikel im Grundgesetz, den Artikel 5 zum Thema Meinungsfreiheit, und andererseits eines elementaren Prinzipien einer Demokratie, die Gewaltenteilung, unterlaufen haben! Wie man bei abgeordnetenwatch.de nachlesen kann, haben bei der CDU/CSU-Fraktion bis auf einen Abgeordneten alle Anwesenden zugestimmt und auch bei der SPD gab es gerade mal 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen. Und das obwohl selbst der Online-Beirat der SPD öffentlich Widerstand gegen das Gesetz geäußert hat. 134.014 Unterschriften für die ePetition – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009 haben genausowenig ausgereicht wie die Bedenken von Fachleuten und dem Bundesdatenschutzbeauftragten, die auf die möglichen und dann gravierenden Auswirkungen dieses Gesetzes hingewiesen haben. Populismus statt Intelligenz – das hat gesiegt!

Interessant finde ich auch, dass sich bei den Grünen ein Drittel der anwesenden Abgeordneten nur enhalten haben. Lediglich die FDP und die Linken haben durchweg gegen das Gesetz gestimmt. Für die Liberalen werte ich das als Besinnung auf die alten Traditionen als Bürgerrechts-Partei, was mich persönlich sehr freut. Das Abstimmungsergebnis der Linken nehme ich nicht ernst. Erstens ist die Linke immer in der Regel grundsätzlich gegen alles im Bundestag und zweitens darf man nicht vergessen, dass die Linke die offizielle Nachfolgepartei der SED ist, die es definitiv geschaffte hatte, mit der Stasi das Thema Zensur zu perfektionieren!

Mit diesem Gesetz zu den Internet-Sperrlisten wurde der Aufbau einer umfassenden Zensur-Infrastruktur legitimiert, womit wir uns als Deutschland in Partnerschaft zu Staaten wie China, Iran und Nord-Korea befinden, die unsere Regierung u.a. wegen der dort stattfindenden Zensur immer wieder kritisiert haben. Wer glaubt, dass diese Zensurbefürchtungen überzogen sind, wurde schnell eines besseren belehrt: wenige Stunden nach der Abstimmung hat der baden-württembergische CDU-Generalsekretär Thomas Strobl seine Forderung wiederholt, dass über die Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet hinausgangen werden muss und hat auch die Sperrung von gewalttätigen Computerspielen gefordert. OK, von dem Schwiegersohn von Herrn Schäuble habe ich keine anderen Ansichten erwartet, aber ob dies eine Einzelmeinung ist, bleibt abzuwarten. Da der Damm erstmal gebrochen ist, wird es schnell weitere Forderungen geben. Warten wir mal ab, welche Seiten auf den Sperrlisten stehen, wenn diese erstmal durch einen glücklichen Umstand bekannt werden.

Vorerst bleibt nur eins:

R.I.P Artikel 5 GG
Danke an Reizzentrum für diese gelungene Traueranzeige und an gr4ys blog für das WordPress-Plugin Trauer mit der R.I.P.-Grafik oben rechts!

Kommunalwahl Thüringen – scheinbar gibt es keine Verlierer

Am letzten Wochenende fanden die Kommunalwahlen in Thüringen statt, die Ergebnisse sind ausgezählt und die Wahlergebnisse scheinen auf den ersten Blick eindeutig zu dokumentieren, wer zu den Gewinnern und wer zu den Verlierern gehört. Rein mathematisch gesehen, ist das auch so:

Ergebnis der Thüringer Kommunalwahl 2009
Quelle: TLS Thüeringer Landesamt für Statistik

Wenn man die Kommentare der Landesvorsitzenden der Parteien hört, gab es scheinbar aber nur Gewinner:

„Die Ergebnisse der Europawahl und der Kommunalwahl bilden eine gute Ausgangsposition und geben der Thüringer Union Rückenwind für die Landtagswahl.“ Dieses Fazit zog der Landesvorsitzende, Ministerpräsident Dieter Althaus.

Die vorläufigen Ergebnisse der Europawahl wertet der Thüringer Spitzenkandidat der Linken, Bodo Ramelow, als gute Ausgangsposition für die Landtagswahl am 30. August: „Wir haben unsere Werte stabilisiert und in Thüringen wohl leicht nach oben geschoben“

Der Sieger der Kommunalwahlen in Thüringen sind die Sozialdemokraten. SPD-Landeschef Christoph Matschie: „Wir sind auf der Überholspur“

Ist das nun Realitätsferne und die Herren Althaus, Ramelow und Matschie glauben wirklich, was Sie das sagen? Oder meinen Sie, dass der Wähler sich so offensichtlich täuschen lässt? Die CDU hat mit über 7% den stärksten Stimmenverlust aller Parteien in Thüringen und ist ihrem angekündigten Ziel bei der Landtagswahl so weit entfernt wie noch nie: der Fortführung der Alleinregierung. Mit 33,3% ist sie zwar weiterhin stärkste Kraft, aber der Abstand zu den anderen Parteien ist deutlich geringer geworden. Dieses Ergebnis bis Ende August wieder komplett umkehren zu können, erscheint mir wenig realistisch.

Die SPD konnte zwar Stimmenzuwächse vermelden, ist aber wie Die Linke mit rund 20% der Wählerstimmen auch nicht so stark, als dass sie sich wirklich als Wahlsieger verstehen könnte. Und die Ex-SED hat – zu meiner persönlichen Freude – knapp 4% an Stimmen verloren. Luftschlösser lassen sich eben auch nicht mehr so einfach an die Frau oder den Mann bringen. Obwohl oder vielleicht sogar gerade in Zeiten einer Wirtschaftskrise leere Versprechungen

Die wirklichen Gewinner der Wahlen sind die kleinen Parteien und insbesondere die Sonstigen. Die FDP und die Grünen haben zwar insgesamt „nur“ um 2,7% bzw. 1,0% zugelegt, was aber nicht mit den Ergebnissen der Grossen Parteien vergleichbar ist, da man nicht flächendeckend angetreten ist bzw. tlw. in Bündnissen mit lokalen Gruppierungen. Mit 7,4% liegen die Liberalen aber im Gegensatz zu den Grünen trotzdem deutlich über 5%, womit die Chancen für einen Wiedereinzug in den Thüringer Landtag Ende August sehr hoch sein dürften.

Mit 13,8% haben die Sonstigen auch nochmal deutlich um 3,1% zulegen können, der Erfolg ist sogar noch viel grösser:

  • 14 der 21 haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeister sowie 582 der 723 Ortsteil- und Ortschaftsbürgermeistern werden von freien Wählergemeinschaften, Bürgerinitiativen und Wahlbündnissen gestellt.
  • Bei den Gemeinderats-Wahlen haben die Sonstigen aber mit 37% das beste Ergebnis erzielt, gefolgt von der CDU mit 28%, SPD 14% und Die Linke mit ebenfalls 14%

Damit werden sich die etablierten Parteien genauso intensiv auseinandersetzen müssen wie mit der Nichtwählerquote von fast 50%. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Parteiensystem in Deutschland immer weniger Akzeptanz in der Bevölkerung besitzt und das kann sich dann auch noch stärker auf die Landes- und Bundesebene auswirken. Patentrezepte wird es aber kaum geben, mit ehrlichen Aussagen über die eigenen Wahlergebnisse könnte man den ersten Schritt machen. Doch dazu sind die Herren Althaus, Matschie und Ramelow bisher nicht bereit. Schade!

Thüringer Kommunalwahl 2009: Scheinkandidaturen

Am kommenden Wochenende dürfen die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen nicht nur ihre Stimme bei der Europawahl 2009 abgeben, auch die Kommunalparlamente werden wieder neu gewählt. Und wenn man sich dieser Tage die Kandidatenlisten der einzelnen Parteien genauer ansieht, stellt man wie bei früheren Wahlen fest, dass immer wieder Bürgermeister und Landräte an prominenter Stelle zu finden sind, oftmals auf Listenplatz 1. Sei es Andreas Bausewein (SPD), Oberbürgermeister in Erfurt, Benno Kaufhold (CDU), Landrat im Ilm-Kreis, oder Joachim Günsel (SPD), Bürgermeister in Stadtilm, die Stadt, in der ich seit 1999 lebe.

Für die meisten Wählerinnen und Wähler scheint dies kein Problem darzustellen, gehen doch viele davon aus, dass der Bürgermeister oder der Landrat mitgewählt wird. Doch dem ist nicht so, denn diese Ämter werden in separaten Wahlen bestimmt. Sollten diese Bürgermeister und Landräte in die kommunalen Parlamente gewählt werden, müssten Sie ihr Amt niederlegen, was aber so gut wie passiert. Rechtlich ist das nicht zu beanstanden, aber moralisch gesehen halte ich das für eine Unsitte, der dringend rechtlich begegnet werden müsste. Denn diese Kandidaturen verfälschen oftmals die Wahlergebnisse. Durch den hohen Bekanntheitsgrad erhalten diese Kandidaten sehr hohe Stimmenanteile, wodurch andere Kandidaten der jeweiligen Partei mit teilweise geringsten Stimmen mit in den Stadtrat etc. „gezogen“ werden. Kandidaten anderer Parteien, die persönlich mehr Stimmen gezogen haben, schaffen den Einzug aber nicht, weil deren Partei insgesamt weniger Stimmen bekommen hatte. Und gerade bei Kommunalwahlen werden i.d.R. Personen und nicht Parteien gewählt. Der eigentliche Bürgerwille geht dabei dann verloren.

Auch wenn nahezu alle Parteien, die davon negativ betroffen sind, dagegen wettern (obwohl sie es wie die Erfurter CDU früher mit Manfred Ruge genauso praktiziert hatten!), im Thüringer Landtag scheint man nicht bereit zu sein, hier eine Gesetzesänderung vorzunehmen, wie es in anderen Bundesländern bereits Gang und Gebe ist. Meiner Meinung nach darf ein Bürgermeister oder ein Landrat nur dann kandidieren dürfen, wenn er bzw. sie vorher den Rücktritt vom bestehenden Amt erklären, sofern sie gewählt werden. Damit dürften sich nahezu alle dieser Scheinkandidaturen erledigt haben!

Es gibt aber auch positive beispiele, wie z.B. der Landrat Joachim Claus (CDU) in Nordhausen. Er verzichtet auf eine Kandidatur. Kein Einzelfall, aber leider immer noch die Ausnahme!

Klage gegen Du bist Terrorist angewendet

Am Wochenende bereits gab es zu der angedrohten Abmahnung von Du bist Terrorist ein klärendes Telefonat zwischen Alexander Lehmann und der Agentur KemperTrautmann, die hinter dem Projekt Du bist Deutschland steckt. Im Ergebnis konnte die Abmahnung abgewendet und ein einvernehmliche und aus meiner Sicht gute Lösung gefunden werden:

Lösung im Dialog: „Du bist Deutschland“ geht nicht gegen „Du Bist Terrorist“ vor, Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Kinder bleiben gewahrt

Heute hat sich im Netz eine Diskussion um die Website www.DubistTerrorist.de entwickelt, die im wesentlichen auf Missverständnissen beruhte. Michael Trautmann, Geschäftsführer von kempertrautmann, und Alexander Lehmann, Initiator der Seite www.DubistTerrorist.de haben miteinander telefoniert und die Angelegenheit gütlich geklärt. Das Ergebnis: “Du bist Deutschland” wird nicht gegen Nutzung der Domain www.DubistTerrorist.de vorgehen. Adaptionen und Satiren der Kampagne hat es immer gegeben, und die Verwendung von „Du bist…“ ist allgemein auch nicht geschützt.

Anders steht es um die Persönlichkeitsrechte der Kinder, die auf den Motiven der Kampagne „Du bist Deutschland“ abgebildet sind. Sie gilt es im Rahmen der Fürsorgepflicht zu schützen; die Eltern der Kinder haben der Nutzung auch nur im Rahmen der Kampagne zugestimmt. Alexander Lehmann versprach daher, die Kinderbilder der Kampagne kurzfristig von seiner Website zu entfernen. um die Persönlichkeitrechte der Kinder zu wahren.

Inhalte von www.DubistTerrorist.de wurden im Telefonat nicht thematisiert, “ Du bist Deutschland“ bezieht hierzu keine Stellung.

Es freut mich sehr, dass hier mittels eines Gespräches und nicht über die Anwälte ein konstruktives Ergebnis erreicht werden konnte.

Du bist Terrorist wird abgemahnt

Der Designstudent Alexander Lehmann hat im Rahmen seiner Uni-Abschlussarbeit ein bissiges Video unter dem Titel Du bist Terrorist erstellt und im Internet veröffentlicht. Inhalt des Videos ist eine Art Persiflage der Kampagne Du bist Deutschland aus dem Jahr 2005, in welchem dargelegt wird, warum in Deutschland 82 Millionen potentiellen Terroristen leben:

Handy-, eMail- und Internetüberwachung sowie der Bundestrojaner werden in dem Video u.a. als Beispiel herangezogen, bei denen der Gesetzgeber in den letzten Jahren – immer mit wohlbedachten Begründungen – die Privatsphäre eingeschränkt. Alexander Lehmann kommt zu dem – sicherlich nicht 100%ig realitätsnahen, aber konsequenten – Ergebnis, dass wir Bundesbürger alle Terroristen sein müssen, wenn wir derartig überprüft werden.

Mit dieser Aktion trifft er dementsprechend wunde Punkte, insbesondere aber – etwas überraschend – bei der Agentur KemperTrautmann, die hinter der Kampagne Du bist Deutschland steckt und nun die Abmahnung der Aktion angekündigt hat. Konkret geht es darum:

jegliche Bezüge zur Du bist Deutschland – Kampagne zu entfernen und die Adresse DuBistTerrorist.de nicht mehr zu verwenden. Er [Alexander Lehmann, Anm. d. R.] hat drei Tage Zeit, alles wie gewünscht zu entfernen. Als Begründung wird das Markenrecht an Du bist Deutschland genannt.

Offen gestanden verstehe ich weder, warum nur durch den gleichen Textbeginn Du bist ein Markenrecht tangiert werden kann, noch, warum ausgerechnet eine Agentur, die mit ihrer damaligen Aktion für mehr Offenheit und Diskussionen sorgen wollte, nun selber eine ähnliche Aktion torpedieren will. Am 60. Jahrestag des Grundgesetzes in Deutschland ist das bittere Ironie und zeigt, wie perfide und arrogant unsere Gesellschaft inzwischen geworden ist. Schade – ich hoffe, dass KemperTrautmann diese Abmahnung nicht durchzieht, sondern erkennt, dass das ein Bumerang werden könnte.

Via: Netzpolitik.org

Über 90% sind gegen Internetsperrlisten

Es zeigt sich mal wieder, dass das Ergebnis einer Umfrage sehr stark von der Art der Fragestellung abhängt. Nachdem die Deutsche Kinderhilfe eine sehr manipulative Fragestellung verwendet hatte (Sind Sie für ein Gesetz zur Sperrung kinderpornographischer Seiten im Internet oder dagegen?), woraufhin 92% der Befragten bekanntermassen sich für die Sperrung ausgeprochen hatte, liegt nun ein komplett anderes Umfrageergebnis vor. Der Verein Mogis – Missbrauchsopfer gegen Internetsperren hat ebenfalls bei Infratest eine durch Spenden finanzierte Umfrage in Auftrag gegeben. Und hier war die Fragestellung weitaus konkreter, wie man bei Zeit.de nachlesen kann:

Mogis nun ließ Infratest fragen, ob man folgender Aussage zustimme oder sie ablehne: „Der Zugang zu Internetseiten mit Kinderpornographie sollte durch eine Sperre erschwert werden, das reicht aus, auch wenn die Seiten selbst dann noch vorhanden und für jedermann erreichbar sind.“ […] Nur fünf Prozent der insgesamt 1000 Befragten sind für eine solche Lösung, mehr als 90 Prozent also lehnen Netzsperren ab. […] Nächste Frage Mogis: „Internetseiten mit Kinderpornographie sollten konsequent gelöscht und die Betreiber strafrechtlich verfolgt werden.“ Zustimmende Urteile kamen von 92 Prozent.

Wollen wir also hoffen, dass auch über diese Umfrage so zahlreich in den Medien berichtet wird und immer mehr Bürgern klar wird, dass der geplante Gesetzentwurf alles andere als sinnvoll ist! Keine Stoppschilder, sondern konsequentes Vorgehen gegen die Täter, dass mus das Ziel sein. Handeln statt Wegschauen! Löschen statt Sperren! – so lautet das Motto von Mogis, dem sollte sich auch die Bundesregierung anschliessen.

Internet-Sperrlisten: angeblich eindeutiges Umfrageergebnis

92% der Deutschen sind laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest Dimap im Auftrag der Deutschen Kinderhilfe für die Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet, was Georg Ehrmann, Vorsitzender der Organisation wie folgt kommentiert:

Das Ergebnis der Umfrage bestätigt meinen Eindruck, dass es sich bei den Unterschreibern der Online-Petition um Internetliebhaber, Blogger, im Grunde also um eine Minderheit handelt wenn auch eine gut organisierte.

Mich überrascht das Ergebnis der Umfrage gar nicht, auch wenn ich bisher die genaue Fragestellung der Umfrage nirgendwo im Web gefunden habe. Aber die Frage, ob man für Internet-Sperren von kinderpornografischen Internet-Seiten ist, dürfte vom Großteil der Bevölkerung mit der Löschung der entsprechenden Website gleichgesetzt werden. Und ohne Detailkenntnisse der genauen Hintergründe hätte ich bei einer entsprechende Umfrage wohl auch die Frage bejaht. Und genau das ist es eben, was diese Minderheit der Teilnehmer an der Online-Petition unterscheidet: sie kennen die Details, sie kennen die Gefahren und sie wissen, dass eine Sperrung nichts mit einer Löschung der Inhalte zu tun hat!

Aber diese offenkundig populistische Vorgehensweise passt eindeutig zum Profil der Deutschen Kinderhilfe, wie Stefan Niggemeier in seinem Artikel Die Demagogie der Deutschen Kinderhilfe zusammengetragen hat. Und ergänzend dazu sollte man auch den Artikel Die religiöse Härte hinter dem Lächeln – Familienministerin von der Leyen und ihre Verbindungen auf Telepolis gelesen haben. Es ist erschreckend, wie hier mit offenkundiger Desinformation und nicht bewiesenem Zahlenmaterial versucht wird, Meinungsmache zu betreiben. Wie würde wohl das Ergebnis einer Umfrage mit der Fragestellung Verdienen Politiker in Deutschland zuviel? ausfallen? Sicherlich auch offenkundig eindeutig.

Ich bewundere die 7% der Befragten zur Sperrung kinderpornografischer Seiten, die sich gegen diese Sperren ausgesprochen haben. Da man nicht davon ausgehen kann, dass es sich hierbei um Konsumenten handelt, muß es sich somit um Mitbürgerinnen und Mitbürger handelt, die die Diskussion rund um das Thema DNS-Sperren mitbekommen haben und wissen, was hier geplant ist. Dass zeigt mir, wie wichtig es bleibt, Aufklärungsarbeit zu leisten und möglichst objektive Diskussionen zu führen. Je stärker die Details auch in den Printmedien bekannt gemacht werden, desto geringer wird auch der Anteil der Befürwörter werden. Die Opposition hat das schon erkannt, wie u.a. ein Ergebnis des FDP-Bundesparteitages zeigt, auf dem die Delegierten der FDP mit überwältigender Mehrheit gegen die geplante Internetzensur gestimmt haben.

Zensur ist eine gefährliche Waffe. Und diese darf nur dann benutzt werden, wenn es wirklich keine andere Alternative gibt. Und genau hier setzen beim Thema Internet-Sperrlisten nunmal die berechtigten Kritiken an. Sperren ist nicht löschen und die Verbreitung von Kinderpornographie ist auch im Internet eine Straftat. Und diese Straftaten gehören mit der gesamten Härte eines Rechtsstaates verfolgt! Keiner würde auf die Idee kommen, dass nach einem Mord der Tatort mit einer Plane samt Stopp-Schild abgedeckt wird und niemand nach dem Mörder sucht. Oder?

Paintball-Verbot vorerst vom Tisch

Das Vorhaben mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen, ist vorerst vom Tisch. Die Grosse Koalition zieht den Paintball-Verbotsplan zurück, will das Thema aber weiterhin grundsätzlich prüfen. Dazu der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz:

In dieser Wahlperiode wird es mit Sicherheit zu keinem Verbot mehr kommen. Er selbst halte Paintball zwar nach wie vor für sittenwidrig, aber meine persönlichen Wertvorstellungen sind nicht unbedingt Grund für ein Verbot

In Reaktion auf auf den Amoklauf in Winnenden steht eine erneute Verschärfung des Waffenrechts auf der Tagesordnung, die zum Teil diskussionswürdig sind. Das Verbot von Paintball-Spielen war aber von Anfang an reiner Populismus, da dieses Spiel nur von Erwachsenen und auf Privatgeländen gespielt wird. Der öffentliche Druck scheint hier einerseits Wirkung gezeigt zu haben, andererseits mussten die Politker zugeben, dass Sie ansonsten eine Entscheidung ohne wirkliche Kenntnisse des Sachverhaltes getroffen hätten. Dies kann man den Worten des CDU-Innenpolitikers Reinhard Grindel entnehmen:

Wir wissen momentan noch zu wenig darüber, wie gefährlich das Spiel wirklich ist.

Ich weiss, dass es nicht möglich ist für Politiker, zu jedem Thema fundierte Sachkenntnisse zu besitzen. Dann muss man sich aber informieren, bevor man Gesetzesentwürfe vorantreibt und nicht erst danach. Dass man nun zurückrudert, ist daher eher positiv zu werten. Auch wenn es erst öffentlichen Druck bedurfte.

Erklärung von Eltern aus IT-Berufen zu Internetsperren veröffentlicht

Der Hamburger IT-Unternehmer Hanno Zulla (liebe Grüsse in meine Geburtstadt!) hat eine Erklärung von Eltern aus IT-Berufen zu Internetsperren veröffentlicht, die – wie der Name schon sagt – von 420 Eltern unterzeichnet wurde, die in der IT-Branche arbeiten, und die sich ebenfalls kritisch mit der aktuellen Diskussion rund um das geplante Gesetz zur DNS-Blockade auseinandersetzt:

Über 420 Familien von Internet-Fachleuten unterstützen ePetition gegen Internetsperren und fordern Sach- statt Symbolpolitik.

Die Unterzeichner dieser Erklärung sind Eltern, die in Deutschland in Fachberufen der Informationstechnologie arbeiten: Software-Entwickler, System-Administratoren, promovierte Informatiker, Mathematiker und Physiker, Wissenschaftler, Professoren, Selbstständige, Angestellte, Beamte, etc.

Die Bundesregierung forciert derzeit die Einführung von so genannten Internetsperren als vermeintlich effektive Maßnahme gegen Kinderpornographie. Als Internet-Experten widersprechen wir diesem Plan und erklären hierzu:

  • Wir fordern eine sachliche Diskussion
    Unterstützer der Petition gegen Internetsperren sind keine Befürworter der Verbreitung von Kinderpornographie. Im Gegensatz zu dieser unsachlichen und bösartigen Unterstellung wünschen sie sich wirksame Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch und Internetkriminalität.

  • Wir fordern eine ehrliche Diskussion
    Die vom Familien- und Wirtschaftsministerium wiederholt benutzten Argumente basieren auf einer fahrlässig verzerrten Darstellung. Weder die Aussagen über gestiegene Fallzahlen noch die genannte Zahl der Seitenabrufe noch die behauptete Existenz einer kommerziellen Kinderpornoindustrie halten einer inhaltlichen Überprüfung stand.

  • Eine technische Maßnahme ist ungeeignet zur Lösung eines gesellschaftlichen Problems
    Wer auf einer Pressekonferenz effektvoll ein “Stoppschild im Netz” in die Kameras hält, tut damit nichts gegen Kinderpornographie. Statt knalliger Wahlkampfsymbolik ist zähe, nachhaltige Sachpolitik gefragt.

  • Wir fordern eine bessere IT-Ausbildung für Justiz und Polizei
    Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Illegale Internet-Inhalte werden auf Servern angeboten. Diese Server stehen in Ländern mit Gesetzen. Diese Server lassen sich abschalten, ihre Betreiber lassen sich ermitteln – wenn Justiz und Polizei das nötige Personal mit IT-Sachverstand haben und international kooperieren. Die angebliche Schwierigkeit, solche Straftaten international zu verfolgen, betrachten wir als ein haltloses Argument.

  • Wir fordern eine bessere Ausstattung der Sozialbehörden, um Kindesmissbrauch in Familien zu bekämpfen
    Kinderpornographie ist die Dokumentation von Kindesmissbrauch, zumeist im privaten Umfeld durch ältere Familienmitglieder. Wer an der Präventions- und Sozialarbeit spart, lässt Verwahrlosung und Missbrauch ihren Lauf.

  • Internetsperren sind einer Demokratie unwürdig
    Bei dem von der Bundesregierung gewünschten System soll eine geheime Sperrliste ohne demokratische Kontrolle von einer Polizeibehörde geführt werden. Aber noch bevor die Internetsperre durchgesetzt wurde, melden Lobbyisten, Politiker und Minister bereits lautstark Begehrlichkeiten zur Sperrung anderer ungenehmer Inhalte an. Wir sehen hier den Dammbruch für eine Zensurinfrastruktur.

Ausdrücklich widersprechen wir auf fachlicher Ebene Herrn Prof. Dr. Christoph Meinel.
Das Thema Kinderpornographie ist zu ernst, um es für Wahlkampfeffekte zu missbrauchen.

Ich finde diese Erklärung einfach nur klasse, da sie einerseits kurz und prägnant ist und andererseits sehr sachlich die Lücken an der Gesetzesvorlage aufzeigt. Danke!

DNS-Sperren: interessantes Urteil des Landgerichts Hamburg

Auch wenn das Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg vom 12. November 2008, welches jetzt veröffentlicht wurde, nichts direkt mit der aktuellen Diskussion rund um die Internet-Sperrlisten zu tun hat, interessant ist es aber meines Erachtens auf jeden Fall. Wie Heise.de berichtet, ging es um eine Klage von fünf Unternehmen der Filmindustrie gegen einen Internetanbieter, den Zugriff von Kunden auf eine in Indien gehostete Website per DNS-Sperre zu unterbinden. Das Gericht kam aber zu dem Urteil, dass DNS-Sperren nur bedingt geeignet sind:

Im vorliegenden Fall ist nach Ansicht der Richter die verlangte Sperrungsanordnung durch DNS-Sperren zwar technisch möglich. Es fehle allerdings an der Zumutbarkeit derartiger Blockaden. Insbesondere sei dabei die Eignung der in Betracht kommenden Maßnahme zu berücksichtigen. Die Einrichtung einer DNS-Sperre sei zur Verhinderung des Zugriffs auf einen Internetauftritt „aufgrund von Umgehungsmöglichkeiten, etwa durch Eintragung eines anderen Nameservers“, nur „beschränkt geeignet“. Dem Vortrag der Filmindustrie, wonach die Mehrzahl der „durchschnittlichen Internetnutzer“ durch die DNS-Sperre davon abgehalten würden, einen anderen Weg zu den gesperrten Inhalten zu suchen, wollte das Gericht keinen Glauben schenken. Tatsächlich sei es den Richtern selbst „in wenigen Minuten“ gelungen, eine Internetseite mit einer Anleitung zur Umgehung mit den verfügbaren Nameservern zu finden.

Ich glaube, man braucht kaum weitere Worte zu verlieren: nun liegt sogar schon ein erstes Urteil vor, welches einerseits eines der Argumente der Kritiker bestätigt und damit andererseits darlegt, wie falsch die geplante Gesetzesvorlage zum Thema Internet-Sperrlisten ist. Noch ein Grund mehr, an der Online-Petition gegen die Sperrung von Internetseiten teilzunehmen.

Und es gibt einen weiteren lesenswerten Artikel auf Zeit Online mit dem Titel Netzsperren: Von der Leyens unseriöse Argumentation:

In der Debatte um die Sperrung von Internetseiten zur Bekämpfung von Kinderpornografie steht man nicht fundierten Argumenten gegenüber, sondern einem Berg wilder Behauptungen. […] Es gibt keine Belege dafür, dass Internetsperren zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch wirksam sind, auch wenn das Bundesfamilienministerium dies mit Verweis auf Länder wie Schweden behauptet. Die schwedische Polizei beispielsweise gestand die Untauglichkeit solcher Maßnahmen längst ein. Leider gelinge es durch Sperren nicht, die Produktion von Webpornografie zu vermindern.

Der Artikel stammt von Lutz Donnerhacke, der in seinem Odem-Blog noch viel ausführlicher die Zahlen und Hintergründe analysiert hat.

Schade nur, dass sich Frau von der Leyen bei diesem Thema weiterhin kritikunfähig und beratungsresident zeigt und das umstrittene Gesetz wie geplant zur Entscheidung noch in dieser Legislaturperiode bringen will.