Neuerungen im BKA-Gesetz seit einem Jahr nicht genutzt

Ende 2008 wurden Änderungen im sogenannten BKA-Gesetz – die komplette Bezeichnung lautet im übrigen Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten – beschlossen, die schon um Vorfeld mehr als nur umstritten waren: das BKA kann seitdem Privat-Wohnungen mit Wanzen und Video-Kameras überwachen und Computer online durchsuchen. Mehrere Personen, darunter die bekannte Journalistin Bettina Winsemann und der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) haben daraufhin 2009 Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht, da das Bundeskriminalamt damit die Möglichkeit zugestanden bekommen hat – analog dem Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst -, zu ermitteln, bevor überhaupt eine Straftat begangen wurde. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes steht noch aus.

Interessanterweise habe ich heute morgen im Radion auf der Fahrt zur Arbeit gehört, dass die Neuerungen des Gesetzes kein einziges Mal seit Ende 2008 angewendet wurden! Dabei war diese Gesetzes-Änderung doch laut dem seinerzeitigen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble so wichtig gewesen:

Das Gesetz sei ein „wichtiger Baustein in der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland“, sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble nach der Kabinettssitzung. Die Regierung schaffe damit die „erforderlichen Befugnisse des Bundeskriminalamtes im Kampf gegen den internationalen Terrorismus“. Erstmals erhalte das BKA eine eigene Befugnis zur Gefahrenabwehr.

Nun könnte man zur Annahme kommen, dass die Gesetzesänderung deswegen keine Anwendung findet, weil das BKA davon ausgeht, dass das BVG diese Änderung kippen wird. Aber das wäre sicherlich schon arg ketzerisch. Berechtigt ist für mich aber die Frage, ob diese Gesetzesänderung wirklich so dringend benötigt wurde, wenn sie praktisch gar nicht genutzt wird …