Leitfaden zur Impressumspflicht

Das Thema Impressumspflicht beschäftigt nicht nur viele Webmaster, sondern (leider) auch die Gerichte. Inbesondere, da fehlende oder unzureichende Impressen immer wieder gern für Abmahnungen genutzt werden, teilweise berechtigt, in vielen Fällen leider aber nur als Geldschneiderei. Das Bundesjustizministerium hat nun einen Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht.

Dieser Leitfaden soll Fragen zur Anbieterkennzeichnungspflicht, welche Angaben in einem Impressum zu machen sind und wie ein Impressum zu gestalten ist, klären und soll Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt helfen, welche gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) zu berücksichtigen sind. Selbstverständlich kann der Leitfaden eine rechtliche Beratung nicht ersetzen und kann dabei lediglich als Orientierungshilfe dienen. Ziel ist es, das Risiko einer berechtigten Abmahnung zu verringern.

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